angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Groppe in Rheinland-Pfalz angeln?

Groppe dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Groppe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Groppe ist in Rheinland-Pfalz eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in allen Ländern

Eine Schonzeit von 89 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Groppe in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in 15 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayern1. Februar bis 30. Aprilkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Groppe in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Groppe erkennen

Eine Art, mit der Groppe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz

Wie Groppe gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Groppe in Rheinland-Pfalz

Wann wurden die Regeln für Groppe in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Wann ist Groppe in Rheinland-Pfalz geschont?

Groppe ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Groppe in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wie misst man Groppe in Rheinland-Pfalz richtig?

In Rheinland-Pfalz messen Sie Groppe von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Gibt es für Groppe in Rheinland-Pfalz ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Groppe legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.