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Wann darf ich Quappe in Rheinland-Pfalz angeln?

Quappe dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Quappe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Ob Sie Quappe in Rheinland-Pfalz mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Was gilt für Quappe in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?

Das Mindestmaß für Quappe reicht von 30 Zentimetern in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 40 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Thüringen mit 151 Tagen vom 1. November bis 31. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 46 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Quappe in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Keine Schonzeit gilt in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Quappe in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württemberg1. November bis 28. Februar30 cm
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayernkeine40 cm
Berlinkeine30 cm
Brandenburgkeine30 cm
Bremenkeine35 cm
Hamburgkeine30 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Januar bis 15. Februar30 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Sachsendas ganze Jahr30 cm
Sachsen-Anhaltkeine30 cm
Schleswig-Holstein1. Januar bis 28. Februar35 cm
Thüringen1. November bis 31. März30 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Quappe in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Quappe erkennen

Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Raubfische in Rheinland-Pfalz

Wie Quappe gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Quappe in Rheinland-Pfalz

Gelten für Quappe an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Quappe unterscheidet Rheinland-Pfalz nicht zwischen Küste und Binnenland.

Mit welchen Fischen wird Quappe häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Quappe in Rheinland-Pfalz?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Darf ich Quappe in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?

Nein, Quappe ist in Rheinland-Pfalz heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Quappe in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.