Wann darf ich Zander in Rheinland-Pfalz angeln?
Zander dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 16. Mai bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 15. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 15. März bis zum 15. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Das ist die allgemeine Regel in Rheinland-Pfalz. Daneben gelten eigene Regeln. Für Lahn ist Zander vom 1. April bis zum 31. Mai geschont, das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter.
Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Zander in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Wie groß muss Zander in Rheinland-Pfalz mindestens sein?
Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Was gilt für Zander in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?
Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Hessen, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 15. Mai | 45 cm |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 15. Mai | 45 cm |
| Hessen | keine | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. April bis 31. Mai | 40 cm |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Berlin | 1. Januar bis 31. Mai | 45 cm |
| Brandenburg | 1. April bis 31. Mai | 45 cm |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 40 cm |
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 45 cm |
| Niedersachsen | 15. März bis 30. April | 35 cm |
| Sachsen | 1. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | 15. März bis 15. Mai | 45 cm |
| Thüringen | 1. April bis 31. Mai | 45 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Zander in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Zander in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Wie unterscheidet sich Zander von ähnlichen Fischen?
Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.
Weitere Raubfische in Rheinland-Pfalz
Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Zander in Rheinland-Pfalz
Darf ich Zander in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Zander nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Warum liegt die Schonzeit von Zander in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Wann wurden die Regeln für Zander in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gelten die Regeln für Zander auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wann ist Zander in Rheinland-Pfalz geschont?
Zander ist in Rheinland-Pfalz vom 15. März bis zum 15. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.