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Wann darf ich Malermuschel in Rheinland-Pfalz sammeln?

Malermuschel dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Malermuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Malermuschel in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran Sie Malermuschel erkennen

Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln in Rheinland-Pfalz

Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Malermuschel in Rheinland-Pfalz

Welches Mindestmaß gilt für Malermuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Malermuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Malermuschel in Rheinland-Pfalz?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Warum liegt die Schonzeit von Malermuschel in genau diesen Monaten?

Malermuschel ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Weicht die Schonzeit für Malermuschel in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 9 anderen Länder, die Malermuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Rheinland-Pfalz.

Gelten die Regeln für Malermuschel auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.