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Wann darf ich Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz sammeln?

Flussperlmuschel dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Flussperlmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussperlmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Arten wird Flussperlmuschel häufig verwechselt?

Flussperlmuschel wird gelegentlich mit Malermuschel verwechselt. Die Flussperlmuschel hat eine dicke, nierenförmige Schale mit schwarzer Außenhaut. Der Buckel am oberen Schalenrand ist bei ihr meist stark abgetragen. Die Malermuschel ist dagegen schlank, zungenförmig und grünlich-gelb gefärbt. Die Flussperlmuschel ist in Deutschland vom Aussterben bedroht und lebt nur noch an wenigen Stellen. Wo die Fischereiverordnung sie nennt, ist sie das ganze Jahr geschont, ebenso wie die Malermuschel in den meisten Ländern. Die Verwechslung zählt vor allem für den Schutz der letzten Vorkommen, die sonst übersehen werden.

Weitere Muscheln in Rheinland-Pfalz

Wie Flussperlmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz

Warum liegt die Schonzeit von Flussperlmuschel in genau diesen Monaten?

Flussperlmuschel ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Darf ich Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?

Nein, Flussperlmuschel ist in Rheinland-Pfalz heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Wie misst man Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Welches Mindestmaß gilt für Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Flussperlmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussperlmuschel in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.