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Wann darf ich Seeforelle in Rheinland-Pfalz angeln?

Seeforelle dürfen Sie in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 60 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
60 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Seeforelle gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Bei Fragen zu Seeforelle in Rheinland-Pfalz hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Ab welcher Länge darf Seeforelle in Rheinland-Pfalz mit?

Das Mindestmaß für Seeforelle beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Schonzeit und Mindestmaß für Seeforelle in allen Ländern

Das Mindestmaß für Seeforelle reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 60 Zentimetern in Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 243 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 147 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Seeforelle in Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Seeforelle in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzkeine60 cm
Baden-Württemberg1. Oktober bis 28. Februar50 cm
Hessen1. Oktober bis 31. März25 cm
Nordrhein-Westfalen20. Oktober bis 15. März50 cm
Bayern1. Oktober bis 15. März60 cm
Berlin1. Oktober bis 31. Mai60 cm
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen1. Oktober bis 30. April60 cm

Was kostet ein Verstoß bei Seeforelle in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Seeforelle in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Wie unterscheidet sich Seeforelle von ähnlichen Fischen?

Seeforelle wird gelegentlich mit Bachforelle verwechselt. Die Seeforelle hat statt roter Tupfen größere, dunkle bis schwarze Flecken, die bis zum Bauch hinunter reichen. Die Bachforelle trägt rote Tupfen mit hellem, oft bläulichem Rand. Die Seeforelle hat außerdem kleinere Schuppen und kräftigere Zähne. Wo die Seeforelle ein Mindestmaß hat, liegt es deutlich höher als bei der Bachforelle. Eine junge Seeforelle kann deshalb als Bachforelle groß genug wirken und als Seeforelle noch zu klein sein. Setzen Sie einen Jungfisch, den Sie nicht sicher bestimmen können, sofort schonend zurück.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Forellen und Lachse in Rheinland-Pfalz

Wie Seeforelle gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Seeforelle in Rheinland-Pfalz

Darf ich Seeforelle in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Seeforelle nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Seeforelle in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf ich Seeforelle in Rheinland-Pfalz heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Seeforelle in Rheinland-Pfalz mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Warum liegt die Schonzeit von Seeforelle in genau diesen Monaten?

Für Seeforelle gilt in Rheinland-Pfalz keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Mit welchen Fischen wird Seeforelle häufig verwechselt?

Seeforelle wird am häufigsten mit Bachforelle verwechselt. Die Seeforelle hat statt roter Tupfen größere, dunkle bis schwarze Flecken, die bis zum Bauch hinunter reichen. Die Bachforelle trägt rote Tupfen mit hellem, oft bläulichem Rand. Die Seeforelle hat außerdem kleinere Schuppen und kräftigere Zähne.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.