Wann darf ich Flussneunauge in Rheinland-Pfalz angeln?
Flussneunauge dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Flussneunauge angeln.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Was gilt für Flussneunauge in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?
Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Rheinland-Pfalz bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Flussneunauge in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran Sie Flussneunauge erkennen
Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Wanderfische in Rheinland-Pfalz
Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Flussneunauge in Rheinland-Pfalz
Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussneunauge in Rheinland-Pfalz?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussneunauge in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten die Regeln für Flussneunauge auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wann ist Flussneunauge in Rheinland-Pfalz geschont?
Flussneunauge ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Wie misst man Flussneunauge in Rheinland-Pfalz richtig?
In Rheinland-Pfalz messen Sie Flussneunauge von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.