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Wann darf ich Karpfen in Rheinland-Pfalz angeln?

Karpfen dürfen Sie in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Karpfen angeln.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Ab welcher Länge darf Karpfen in Rheinland-Pfalz mit?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Rheinland-Pfalz bei Karpfen von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzkeine35 cm
Baden-Württembergkeine35 cm
Hessen15. März bis 31. Mai45 cm
Nordrhein-Westfalenkeine35 cm
Saarlandkeine35 cm
Bayernkeine35 cm
Berlinkeine35 cm
Brandenburgkeine35 cm
Hamburgkeine35 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine40 cm
Sachsenkeine40 cm
Sachsen-Anhaltkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine35 cm
Thüringenkeine35 cm

Welches Bußgeld droht in Rheinland-Pfalz bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Karpfen in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Karpfen erkennen

Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz

Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Karpfen in Rheinland-Pfalz

Gilt für Karpfen in Rheinland-Pfalz ein Höchstmaß?

Nein, für Karpfen gilt in Rheinland-Pfalz kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Warum liegt die Schonzeit von Karpfen in genau diesen Monaten?

Für Karpfen gilt in Rheinland-Pfalz keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gelten für Karpfen an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Karpfen unterscheidet Rheinland-Pfalz nicht zwischen Küste und Binnenland.

Gibt es für Karpfen in Rheinland-Pfalz ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Karpfen in Rheinland-Pfalz?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.