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Wann darf ich Steinbeißer in Rheinland-Pfalz angeln?

Steinbeißer dürfen Sie in Rheinland-Pfalz an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Steinbeißer ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer gegen die Regeln für Steinbeißer in Rheinland-Pfalz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Was gilt für Steinbeißer in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?

Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. April bis 31. Julikeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinbeißer in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?

Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Messen Sie jeden Fisch direkt nach dem Fang. Ein toter Fisch unter dem Mindestmaß lässt sich nicht mehr zurücksetzen.

Weitere Friedfische in Rheinland-Pfalz

Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinbeißer in Rheinland-Pfalz

Wann wurden die Regeln für Steinbeißer in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 11. Februar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Wann ist Steinbeißer in Rheinland-Pfalz geschont?

Steinbeißer ist in Rheinland-Pfalz das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Steinbeißer in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Steinbeißer in Rheinland-Pfalz?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?

Steinbeißer wird am häufigsten mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.