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Wann darf ich Rapfen in Brandenburg angeln?

Rapfen dürfen Sie in Brandenburg vom 1. Juli bis zum 31. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 40 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 30. Juni.

Schonzeit
1. April bis 30. Juni
Mindestmaß
40 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Rapfen dauert sie vom 1. April bis zum 30. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer gegen die Regeln für Rapfen in Brandenburg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Wie groß muss Rapfen in Brandenburg mindestens sein?

Das Mindestmaß für Rapfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Brandenburg bei Rapfen von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Rapfen in Niedersachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Rapfen in 12 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburg1. April bis 30. Juni40 cm
Berlin1. April bis 30. Juni40 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine35 cm
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen1. Januar bis 31. Mai40 cm
Sachsen-Anhaltkeine40 cm
Baden-Württemberg1. März bis 31. Mai40 cm
Bayern1. März bis 30. April40 cm
Bremenkeine40 cm
Hamburgkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Rapfen in Brandenburg kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Rapfen erkennen

Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Raubfische in Brandenburg

Wie Rapfen gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Rapfen in Brandenburg

Gelten die Regeln für Rapfen auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Darf ich Rapfen in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Rapfen nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Wie misst man Rapfen in Brandenburg richtig?

In Brandenburg messen Sie Rapfen von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Brauche ich für Rapfen eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Rapfen verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Darf ich Rapfen in Brandenburg heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Rapfen in Brandenburg mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April, in 168 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.