Wann darf ich Gemeine Teichmuschel in Brandenburg sammeln?
Gemeine Teichmuschel dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Gemeine Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Das ist die allgemeine Regel in Brandenburg. Daneben gelten eigene Regeln. Für die übrigen Fälle ist Gemeine Teichmuschel das ganze Jahr geschont.
Wie weicht Brandenburg bei Gemeine Teichmuschel von den anderen Ländern ab?
Das ganze Jahr geschont ist Gemeine Teichmuschel in Brandenburg, Berlin, Sachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Gemeine Teichmuschel in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Gemeine Teichmuschel in Brandenburg kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Gemeine Teichmuschel sicher?
Gemeine Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Gemeine Teichmuschel bleibt mit etwa 8 bis 10 Zentimetern klein und glänzt innen nur matt. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Gemeine Teichmuschel ist in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art und begeht einen Verstoß.
Weitere Muscheln in Brandenburg
Wie Gemeine Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Malermuschel in Brandenburg
- Große Flussmuschel in Brandenburg
- Abgeplattete Teichmuschel in Brandenburg
Häufige Fragen zu Gemeine Teichmuschel in Brandenburg
Welches Mindestmaß gilt für Gemeine Teichmuschel in Brandenburg?
Für Gemeine Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Gibt es für Gemeine Teichmuschel in Brandenburg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Gemeine Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Gelten für Gemeine Teichmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Gemeine Teichmuschel unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Wann ist Gemeine Teichmuschel in Brandenburg geschont?
Gemeine Teichmuschel ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Gemeine Teichmuschel in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.