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Wann darf ich Karpfen in Brandenburg angeln?

Karpfen dürfen Sie in Brandenburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Karpfen angeln.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie groß muss Karpfen in Brandenburg mindestens sein?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Karpfen in den Nachbarländern von Brandenburg?

Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgkeine35 cm
Berlinkeine35 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine40 cm
Sachsenkeine40 cm
Sachsen-Anhaltkeine35 cm
Baden-Württembergkeine35 cm
Bayernkeine35 cm
Hamburgkeine35 cm
Hessen15. März bis 31. Mai45 cm
Nordrhein-Westfalenkeine35 cm
Rheinland-Pfalzkeine35 cm
Saarlandkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine35 cm
Thüringenkeine35 cm

Was kostet ein Verstoß bei Karpfen in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Karpfen in Brandenburg kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Karpfen erkennen

Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Friedfische in Brandenburg

Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Karpfen in Brandenburg

Wann ist Karpfen in Brandenburg geschont?

Karpfen ist in Brandenburg nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Gilt für Karpfen in Brandenburg ein Höchstmaß?

Nein, für Karpfen gilt in Brandenburg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Gibt es für Karpfen in Brandenburg ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Darf ich Karpfen in Brandenburg heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Karpfen in Brandenburg mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Weicht die Schonzeit für Karpfen in Brandenburg von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Karpfen weichen 7 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Brandenburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.