Wann darf ich Malermuschel in Brandenburg sammeln?
Malermuschel dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Brandenburg, Berlin, Sachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Malermuschel in Brandenburg kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Malermuschel erkennen
Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Brandenburg
Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Abgeplattete Teichmuschel in Brandenburg
- Gemeine Teichmuschel in Brandenburg
- Kleine Flussmuschel in Brandenburg
Häufige Fragen zu Malermuschel in Brandenburg
Wie misst man Malermuschel in Brandenburg richtig?
Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Malermuschel in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Darf ich Malermuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Malermuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Welches Mindestmaß gilt für Malermuschel in Brandenburg?
Für Malermuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Darf ich Malermuschel in Brandenburg heute mitnehmen?
Nein, Malermuschel ist in Brandenburg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.