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Wann darf ich Flussneunauge in Brandenburg angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Die Landesregeln für Flussneunauge gelten in Brandenburg auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Flussneunauge in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Brandenburg kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Wanderfische in Brandenburg

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Brandenburg

Gelten die Regeln für Flussneunauge auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wie misst man Flussneunauge in Brandenburg richtig?

In Brandenburg messen Sie Flussneunauge von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Welches Mindestmaß gilt für Flussneunauge in Brandenburg?

Für Flussneunauge ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gibt es für Flussneunauge in Brandenburg ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Flussneunauge legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussneunauge in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.