Wann darf ich Gründling in Brandenburg angeln?
Gründling dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Gründling ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Ob Sie Gründling in Brandenburg mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Was gilt für Gründling in den Nachbarländern von Brandenburg?
Eine Schonzeit von 91 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Gründling in Brandenburg und Berlin. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Schleswig-Holstein | 1. April bis 30. Juni | keines |
Welches Bußgeld droht in Brandenburg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Gründling in Brandenburg kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Mit welchen Fischen wird Gründling häufig verwechselt?
Gründling wird gelegentlich mit Weißflossengründling verwechselt. Der Gründling hat auf Rücken- und Schwanzflosse ein unregelmäßiges dunkles Punktmuster. Beim Weißflossengründling sind diese Flossen kaum oder gar nicht gefleckt, daher der Name. Außerdem reichen die Barteln, also die Bartfäden am Maul, beim Gründling mindestens bis zum hinteren Augenrand, beim Weißflossengründling nur bis zur Augenmitte. Der Weißflossengründling ist selten. Wo die Fischereiverordnung ihn nennt, ist er das ganze Jahr geschont. Für den Gründling gibt es nur in wenigen Ländern eine Regel. Wer einen Weißflossengründling für einen Gründling hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Brandenburg
Wie Gründling gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Gründling in Brandenburg
Wie misst man Gründling in Brandenburg richtig?
In Brandenburg messen Sie Gründling von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Welches Mindestmaß gilt für Gründling in Brandenburg?
Für Gründling ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Gründling in Brandenburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Mit welchen Fischen wird Gründling häufig verwechselt?
Gründling wird am häufigsten mit Weißflossengründling verwechselt. Der Gründling hat auf Rücken- und Schwanzflosse ein unregelmäßiges dunkles Punktmuster. Beim Weißflossengründling sind diese Flossen kaum oder gar nicht gefleckt, daher der Name. Außerdem reichen die Barteln, also die Bartfäden am Maul, beim Gründling mindestens bis zum hinteren Augenrand, beim Weißflossengründling nur bis zur Augenmitte.
Warum liegt die Schonzeit von Gründling in genau diesen Monaten?
Gründling ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Brandenburg in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.