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Wann darf ich Schleie in Brandenburg angeln?

Schleie dürfen Sie in Brandenburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
25 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Wer in Brandenburg gezielt auf Schleie angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Ab welcher Länge darf Schleie in Brandenburg mit?

Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Schleie in den Nachbarländern von Brandenburg?

Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgkeine25 cm
Berlinkeine25 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine25 cm
Sachsenkeine25 cm
Sachsen-Anhaltkeine25 cm
Baden-Württemberg15. Mai bis 30. Juni25 cm
Bayern1. Mai bis 30. Juni26 cm
Hamburgkeine25 cm
Hessen1. Mai bis 30. Juni25 cm
Nordrhein-Westfalenkeine25 cm
Rheinland-Pfalzkeine25 cm
Saarlandkeine25 cm
Schleswig-Holsteinkeine25 cm
Thüringenkeine25 cm

Was kostet ein Verstoß bei Schleie in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schleie in Brandenburg kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Schleie erkennen

Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Friedfische in Brandenburg

Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schleie in Brandenburg

Wie misst man Schleie in Brandenburg richtig?

In Brandenburg messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Gelten für Schleie an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Schleie unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Schleie in genau diesen Monaten?

Für Schleie gilt in Brandenburg keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gelten die Regeln für Schleie auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Brandenburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.