Wann darf ich Nase in Brandenburg angeln?
Nase dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Nase ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Brandenburg legt die Regeln für Nase selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Schonzeit und Mindestmaß für Nase in allen Ländern
Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 15. März bis 31. Mai | 35 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Hessen | 15. März bis 30. April | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 15. März bis 15. Juni | 35 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Nase in Brandenburg kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Mit welchen Fischen wird Nase häufig verwechselt?
Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.
Weitere Friedfische in Brandenburg
Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Nase in Brandenburg
Gelten für Nase an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Nase unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Weicht die Schonzeit für Nase in Brandenburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Nase weichen 7 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Brandenburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Brauche ich für Nase eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Nase verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Warum liegt die Schonzeit von Nase in genau diesen Monaten?
Nase ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Wann wurden die Regeln für Nase in Brandenburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 24. August 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.