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Wann darf ich Große Maräne in Brandenburg angeln?

Große Maräne dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Große Maräne ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Brandenburg. Daneben gelten eigene Regeln. Für die übrigen Fälle ist Große Maräne vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont, das Mindestmaß beträgt 30 Zentimeter.

Bei Fragen zu Große Maräne in Brandenburg hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Wie weicht Brandenburg bei Große Maräne von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Große Maräne beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Große Maräne in Brandenburg und Berlin. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Maräne in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Sachsen1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Sachsen-Anhaltkeine30 cm
Schleswig-Holsteinkeine30 cm

Was kostet ein Verstoß bei Große Maräne in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Große Maräne in Brandenburg kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran erkennen Sie Große Maräne sicher?

Große Maräne wird gelegentlich mit Kleine Maräne verwechselt. Die Große Maräne wird bis etwa 73 Zentimeter lang und hat ein Maul, das vorn oder leicht unter der Schnauze sitzt. Die Kleine Maräne ist zierlicher, wird höchstens etwa 48 Zentimeter lang und hat ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Ganz sicher unterscheiden Fachleute die beiden an den Kiemenreusendornen, also den Dornen an den Kiemenbögen. Wo beide Maränen ein Mindestmaß haben, liegt es für die Große Maräne deutlich höher. In wenigen Ländern ist die Große Maräne in Flüssen sogar das ganze Jahr geschont. Wer eine junge Große Maräne für eine Kleine hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Fotografieren Sie einen knapp maßigen Fisch mit dem Maßband daneben. Bei einer Kontrolle belegt das Foto die Länge.

Weitere Forellen und Lachse in Brandenburg

Wie Große Maräne gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Große Maräne in Brandenburg

Wie misst man Große Maräne in Brandenburg richtig?

In Brandenburg messen Sie Große Maräne von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Maräne in Brandenburg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Brauche ich für Große Maräne eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Große Maräne verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wann wurden die Regeln für Große Maräne in Brandenburg zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 24. August 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Gelten für Große Maräne an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Große Maräne unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Brandenburg in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.