Wann darf ich Große Flussmuschel in Brandenburg sammeln?
Große Flussmuschel dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Große Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Brandenburg, Sachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Große Flussmuschel in Brandenburg kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Große Flussmuschel erkennen
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Brandenburg
Wie Große Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Kleine Flussmuschel in Brandenburg
- Abgeplattete Teichmuschel in Brandenburg
- Gemeine Teichmuschel in Brandenburg
Häufige Fragen zu Große Flussmuschel in Brandenburg
Darf ich Große Flussmuschel in Brandenburg heute mitnehmen?
Nein, Große Flussmuschel ist in Brandenburg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.
Gilt für Große Flussmuschel in Brandenburg ein Höchstmaß?
Nein, für Große Flussmuschel gilt in Brandenburg kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Mit welchen Arten wird Große Flussmuschel häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Große Flussmuschel in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten für Große Flussmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Große Flussmuschel unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Brandenburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.