angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Große Flussmuschel in Brandenburg sammeln?

Große Flussmuschel dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Große Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Brandenburg, Sachsen, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in 9 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Große Flussmuschel in Brandenburg kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran Sie Große Flussmuschel erkennen

Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln in Brandenburg

Wie Große Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Große Flussmuschel in Brandenburg

Darf ich Große Flussmuschel in Brandenburg heute mitnehmen?

Nein, Große Flussmuschel ist in Brandenburg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie fangen.

Gilt für Große Flussmuschel in Brandenburg ein Höchstmaß?

Nein, für Große Flussmuschel gilt in Brandenburg kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Mit welchen Arten wird Große Flussmuschel häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Große Flussmuschel in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten für Große Flussmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Große Flussmuschel unterscheidet Brandenburg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Brandenburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.