Wann darf ich Äsche in Brandenburg angeln?
Äsche dürfen Sie in Brandenburg vom 1. Juni bis zum 30. November angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Dezember und dauert bis zum 31. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Äsche dauert sie vom 1. Dezember bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Bei Fragen zu Äsche in Brandenburg hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Welches Mindestmaß gilt für Äsche in Brandenburg?
Das Mindestmaß für Äsche beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wie weicht Brandenburg bei Äsche von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Äsche reicht von 30 Zentimetern in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland bis 35 Zentimetern in Sachsen, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Brandenburg mit 182 Tagen vom 1. Dezember bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 61 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Berlin | 1. Dezember bis 31. Mai | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 30 cm |
| Niedersachsen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Sachsen | 1. Januar bis 15. Juni | 35 cm |
| Sachsen-Anhalt | 1. Dezember bis 15. Mai | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Bayern | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Bremen | 1. März bis 15. Mai | 35 cm |
| Hamburg | 1. Januar bis 15. Mai | keines |
| Hessen | 1. März bis 15. Mai | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. Februar bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 30. April | 35 cm |
| Thüringen | 1. Februar bis 31. Mai | 35 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Äsche in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Äsche in Brandenburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Äsche erkennen
Eine Art, mit der Äsche häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Forellen und Lachse in Brandenburg
Wie Äsche gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Äsche in Brandenburg
Wie misst man Äsche in Brandenburg richtig?
In Brandenburg messen Sie Äsche von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Welches Mindestmaß gilt für Äsche in Brandenburg?
Das Mindestmaß für Äsche beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wann wurden die Regeln für Äsche in Brandenburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 24. August 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Darf ich Äsche in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Äsche nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Äsche auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.