Wann darf ich Quappe in Brandenburg angeln?
Quappe dürfen Sie in Brandenburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 30 Zentimeter lang ist.
Für Quappe gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Ob Sie Quappe in Brandenburg mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Quappe in Brandenburg mit?
Das Mindestmaß für Quappe beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Was gilt für Quappe in den Nachbarländern von Brandenburg?
Das Mindestmaß für Quappe reicht von 30 Zentimetern in Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Hamburg und Thüringen bis 40 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Thüringen mit 151 Tagen vom 1. November bis 31. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 46 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Quappe in Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Keine Schonzeit gilt in Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Bremen und Hamburg. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Januar bis 15. Februar | 30 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Sachsen | das ganze Jahr | 30 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. November bis 28. Februar | 30 cm |
| Bayern | keine | 40 cm |
| Bremen | keine | 35 cm |
| Hamburg | keine | 30 cm |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 28. Februar | 35 cm |
| Thüringen | 1. November bis 31. März | 30 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Quappe in Brandenburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Quappe erkennen
Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Brandenburg
Wie Quappe gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Quappe in Brandenburg
Wie misst man Quappe in Brandenburg richtig?
In Brandenburg messen Sie Quappe von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gelten die Regeln für Quappe auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Gilt für Quappe in Brandenburg ein Höchstmaß?
Nein, für Quappe gilt in Brandenburg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Weicht die Schonzeit für Quappe in Brandenburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Quappe weichen 13 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Brandenburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Gibt es für Quappe in Brandenburg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Quappe legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.