Wann darf ich Weißflossengründling in Brandenburg angeln?
Weißflossengründling dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Weißflossengründling ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Weißflossengründling angeln.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Was gilt für Weißflossengründling in den Nachbarländern von Brandenburg?
Das ganze Jahr geschont ist Weißflossengründling in Brandenburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Weißflossengründling in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Weißflossengründling in Brandenburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Wie unterscheidet sich Weißflossengründling von ähnlichen Fischen?
Weißflossengründling wird gelegentlich mit Gründling verwechselt. Beim Weißflossengründling sind Rücken- und Schwanzflosse kaum oder gar nicht gefleckt, beim Gründling tragen sie ein unregelmäßiges dunkles Punktmuster. Die Barteln, also die Bartfäden am Maul, reichen beim Weißflossengründling nur bis zur Augenmitte. Beim Gründling reichen sie mindestens bis zum hinteren Augenrand. Der Weißflossengründling ist selten. Wo die Fischereiverordnung ihn nennt, ist er das ganze Jahr geschont. Für den Gründling gibt es nur in wenigen Ländern eine Regel. Wer einen Weißflossengründling für einen Gründling hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Brandenburg
Wie Weißflossengründling gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Weißflossengründling in Brandenburg
Weicht die Schonzeit für Weißflossengründling in Brandenburg von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 2 anderen Länder, die Weißflossengründling eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Brandenburg.
Warum liegt die Schonzeit von Weißflossengründling in genau diesen Monaten?
Weißflossengründling ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Weißflossengründling in Brandenburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann ist Weißflossengründling in Brandenburg geschont?
Weißflossengründling ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Gelten die Regeln für Weißflossengründling auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.