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Wann darf ich Zander in Brandenburg angeln?

Zander dürfen Sie in Brandenburg vom 1. Juni bis zum 31. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 31. Mai.

Schonzeit
1. April bis 31. Mai
Mindestmaß
45 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 1. April bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Das ist die allgemeine Regel in Brandenburg. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Berufsfischerei ist Zander nicht geschont, es gilt keine Schonzeit, das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter.

Wer gegen die Regeln für Zander in Brandenburg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Ab welcher Länge darf Zander in Brandenburg mit?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in allen Ländern

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Hessen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Hessenkeine50 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm

Welches Bußgeld droht in Brandenburg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Brandenburg kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Fischen wird Zander häufig verwechselt?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Raubfische in Brandenburg

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Brandenburg

Gibt es für Zander in Brandenburg ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Zander legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Zander in Brandenburg?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Gilt für Zander in Brandenburg ein Höchstmaß?

Nein, für Zander gilt in Brandenburg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Darf ich Zander in Brandenburg heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Zander in Brandenburg mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April, in 168 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Brandenburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.