Wann darf ich Schmerle in Brandenburg angeln?
Schmerle dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Schmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Bei Fragen zu Schmerle in Brandenburg hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Was gilt für Schmerle in den Nachbarländern von Brandenburg?
Das ganze Jahr geschont ist Schmerle in Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Brandenburg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schmerle in Brandenburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Schmerle erkennen
Eine Art, mit der Schmerle häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Brandenburg
Wie Schmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schmerle in Brandenburg
Wie misst man Schmerle in Brandenburg richtig?
In Brandenburg messen Sie Schmerle von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Warum liegt die Schonzeit von Schmerle in genau diesen Monaten?
Schmerle ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Brauche ich für Schmerle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schmerle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Darf ich Schmerle in Brandenburg heute mitnehmen?
Nein, Schmerle ist in Brandenburg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Schmerle in Brandenburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Brandenburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.