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Wann darf ich Groppe in Brandenburg angeln?

Groppe dürfen Sie in Brandenburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
50.000 Euro

Groppe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Groppe angeln.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Was gilt für Groppe in den Nachbarländern von Brandenburg?

Eine Schonzeit von 89 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Groppe in Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Brandenburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Groppe in 15 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayern1. Februar bis 30. Aprilkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Groppe in Brandenburg kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Groppe erkennen

Eine Art, mit der Groppe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Messen Sie jeden Fisch direkt nach dem Fang. Ein toter Fisch unter dem Mindestmaß lässt sich nicht mehr zurücksetzen.

Weitere Friedfische in Brandenburg

Wie Groppe gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Brandenburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Groppe in Brandenburg

Wie misst man Groppe in Brandenburg richtig?

In Brandenburg messen Sie Groppe von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Darf ich Groppe in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Groppe nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Darf ich Groppe in Brandenburg heute mitnehmen?

Nein, Groppe ist in Brandenburg heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Warum liegt die Schonzeit von Groppe in genau diesen Monaten?

Groppe ist in Brandenburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Groppe in Brandenburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Brandenburg ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.