Wann darf ich Aal in Nordrhein-Westfalen angeln?
Aal dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 50 Zentimeter lang ist.
Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Das ist die allgemeine Regel in Nordrhein-Westfalen. Daneben gelten eigene Regeln. Für Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer) ist Aal vom 1. Oktober bis zum 1. März geschont.
Aal ist in Nordrhein-Westfalen eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Ab welcher Länge darf Aal in Nordrhein-Westfalen mit?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.
Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Aal von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Hessen mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | keine | 50 cm |
| Hessen | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 50 cm |
| Berlin | keine | 50 cm |
| Brandenburg | keine | 50 cm |
| Bremen | keine | 45 cm |
| Hamburg | keine | 45 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Dezember bis 28. Februar | 50 cm |
| Saarland | keine | 50 cm |
| Sachsen | keine | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Thüringen | 1. November bis 28. Februar | 50 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aal in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran erkennen Sie Aal sicher?
Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.
Weitere Wanderfische in Nordrhein-Westfalen
Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aal in Nordrhein-Westfalen
Welches Mindestmaß gilt für Aal in Nordrhein-Westfalen?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Gelten für Aal an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Aal unterscheidet Nordrhein-Westfalen nicht zwischen Küste und Binnenland.
Brauche ich für Aal eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Aal verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wann wurden die Regeln für Aal in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.