Wann darf ich Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen sammeln?
Große Flussmuschel dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Große Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Große Flussmuschel von den anderen Ländern ab?
Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Große Flussmuschel erkennen
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Nordrhein-Westfalen
Wie Große Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen
- Malermuschel in Nordrhein-Westfalen
- Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen
Häufige Fragen zu Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen
Weicht die Schonzeit für Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 8 anderen Länder, die Große Flussmuschel eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Nordrhein-Westfalen.
Wann wurden die Regeln für Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Darf ich Große Flussmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Große Flussmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Große Flussmuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Flussmuschel in Nordrhein-Westfalen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.