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Wann darf ich Malermuschel in Nordrhein-Westfalen sammeln?

Malermuschel dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Malermuschel in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?

Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Malermuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Malermuschel in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Malermuschel erkennen

Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln in Nordrhein-Westfalen

Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Malermuschel in Nordrhein-Westfalen

Gilt für Malermuschel in Nordrhein-Westfalen ein Höchstmaß?

Nein, für Malermuschel gilt in Nordrhein-Westfalen kein Höchstmaß. Sie dürfen das Tier in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Gibt es für Malermuschel in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Malermuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Malermuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Warum liegt die Schonzeit von Malermuschel in genau diesen Monaten?

Malermuschel ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gelten die Regeln für Malermuschel auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.