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Wann darf ich Seesaibling in Nordrhein-Westfalen angeln?

Seesaibling dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 16. März bis zum 19. Oktober angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 20. Oktober und dauert bis zum 15. März.

Schonzeit
20. Oktober bis 15. März
Mindestmaß
30 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Seesaibling dauert sie vom 20. Oktober bis zum 15. März. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Ob Sie Seesaibling in Nordrhein-Westfalen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Wie groß muss Seesaibling in Nordrhein-Westfalen mindestens sein?

Das Mindestmaß für Seesaibling beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Seesaibling in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?

Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg bis 30 Zentimetern in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Bayern mit 92 Tagen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling in 4 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalen20. Oktober bis 15. März30 cm
Baden-Württemberg1. Oktober bis 28. Februar25 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember30 cm
Sachsen1. Oktober bis 30. April28 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Seesaibling in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Mit welchen Fischen wird Seesaibling häufig verwechselt?

Seesaibling wird gelegentlich mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand. Seesaibling und Bachsaibling werden oft gemeinsam in Bergseen und Stauseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wer dort einen geschützten Saibling für die andere Art hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Fahren Sie oft ins Nachbarland, prüfen Sie die Regeln dort für jede Art einzeln. Gleiche Fische haben dort häufig andere Fristen.

Weitere Forellen und Lachse in Nordrhein-Westfalen

Wie Seesaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Seesaibling in Nordrhein-Westfalen

Gibt es für Seesaibling in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Seesaibling legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Seesaibling eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Seesaibling verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Seesaibling in genau diesen Monaten?

Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.

Gilt für Seesaibling in Nordrhein-Westfalen ein Höchstmaß?

Nein, für Seesaibling gilt in Nordrhein-Westfalen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Wann ist Seesaibling in Nordrhein-Westfalen geschont?

Seesaibling ist in Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober bis zum 15. März geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.