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Wann darf ich Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Die Landesregeln für Flussneunauge gelten in Nordrhein-Westfalen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Flussneunauge von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Wanderfische in Nordrhein-Westfalen

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen

Wann wurden die Regeln für Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Flussneunauge in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Flussneunauge nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gibt es für Flussneunauge in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Flussneunauge legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Flussneunauge eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Flussneunauge verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.