angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Quappe in Nordrhein-Westfalen angeln?

Quappe dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Quappe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Die Landesregeln für Quappe gelten in Nordrhein-Westfalen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Quappe von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Quappe reicht von 30 Zentimetern in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 40 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Thüringen mit 151 Tagen vom 1. November bis 31. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 46 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Quappe in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Keine Schonzeit gilt in Niedersachsen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Quappe in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Niedersachsenkeine35 cm
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württemberg1. November bis 28. Februar30 cm
Bayernkeine40 cm
Berlinkeine30 cm
Brandenburgkeine30 cm
Bremenkeine35 cm
Hamburgkeine30 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Januar bis 15. Februar30 cm
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahr30 cm
Sachsen-Anhaltkeine30 cm
Schleswig-Holstein1. Januar bis 28. Februar35 cm
Thüringen1. November bis 31. März30 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Quappe in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran Sie Quappe erkennen

Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Raubfische in Nordrhein-Westfalen

Wie Quappe gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Quappe in Nordrhein-Westfalen

Mit welchen Fischen wird Quappe häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Wann ist Quappe in Nordrhein-Westfalen geschont?

Quappe ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Gibt es für Quappe in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Quappe legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Wann wurden die Regeln für Quappe in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Quappe in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.