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Wann darf ich Stör in Nordrhein-Westfalen angeln?

Stör dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer in Nordrhein-Westfalen gezielt auf Stör angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Was gilt für Stör in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?

Das ganze Jahr geschont ist Stör in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Stör in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Stör in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran Sie Stör erkennen

Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Wanderfische in Nordrhein-Westfalen

Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Stör in Nordrhein-Westfalen

Wann wurden die Regeln für Stör in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Stör in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Stör nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Brauche ich für Stör eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Stör verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Darf ich Stör in Nordrhein-Westfalen heute mitnehmen?

Nein, Stör ist in Nordrhein-Westfalen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Warum liegt die Schonzeit von Stör in genau diesen Monaten?

Stör ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.