angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen angeln?

Steinbeißer dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Steinbeißer ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Wer gegen die Regeln für Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Was gilt für Steinbeißer in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?

Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. April bis 31. Julikeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Nordrhein-Westfalen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Wie unterscheidet sich Steinbeißer von ähnlichen Fischen?

Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Friedfische in Nordrhein-Westfalen

Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen

Wann ist Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen geschont?

Steinbeißer ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Warum liegt die Schonzeit von Steinbeißer in genau diesen Monaten?

Steinbeißer ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Brauche ich für Steinbeißer eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Steinbeißer verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gibt es für Steinbeißer in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Steinbeißer legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.