Wann darf ich Aland in Nordrhein-Westfalen angeln?
Aland dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Aland gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Aland ist in Nordrhein-Westfalen eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie groß muss Aland in Nordrhein-Westfalen mindestens sein?
Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Was gilt für Aland in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?
Das Mindestmaß für Aland reicht von 20 Zentimetern in Sachsen bis 30 Zentimetern in Bayern, Berlin und Brandenburg. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Aland in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 31. Mai | 25 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 20 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Aland in Nordrhein-Westfalen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aland in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Wie unterscheidet sich Aland von ähnlichen Fischen?
Aland wird gelegentlich mit Döbel verwechselt. Den Aland erkennen Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Ihr Rand ist beim Aland nach innen gebogen, beim Döbel nach außen gewölbt. Außerdem hat der Aland kleinere Schuppen. Die großen Schuppen des Döbels sind dunkel umrandet und wirken wie ein Netz. Für den Aland gilt in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Wer einen zu kleinen oder geschonten Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Nordrhein-Westfalen
Wie Aland gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aland in Nordrhein-Westfalen
Wie misst man Aland in Nordrhein-Westfalen richtig?
In Nordrhein-Westfalen messen Sie Aland von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Aland in Nordrhein-Westfalen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Welches Mindestmaß gilt für Aland in Nordrhein-Westfalen?
Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Wann ist Aland in Nordrhein-Westfalen geschont?
Aland ist in Nordrhein-Westfalen nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Darf ich Aland in Nordrhein-Westfalen heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Aland in Nordrhein-Westfalen mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.