Wann darf ich Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen fangen?
Steinkrebs dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag fangen oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht das Tier trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie es sofort schonend zurück.
Steinkrebs ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Steinkrebs in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Wie unterscheidet sich Steinkrebs von ähnlichen Arten?
Steinkrebs wird gelegentlich mit Edelkrebs verwechselt. Der Steinkrebs hat eine helle, weißliche Scherenunterseite, der Edelkrebs eine rote. Hinter den Augen trägt der Steinkrebs nur ein Paar Leisten, der Edelkrebs zwei. Der Steinkrebs bleibt außerdem kleiner, die Weibchen werden bis etwa 8, die Männchen bis etwa 12 Zentimeter lang. Der Steinkrebs ist überall, wo die Fischereiverordnung ihn nennt, das ganze Jahr geschont. Den Edelkrebs dürfen Sie dagegen in einigen Ländern außerhalb der Schonzeit und ab einem Mindestmaß mitnehmen. Wer dort einen Steinkrebs für einen Edelkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Krebse in Nordrhein-Westfalen
Wie Steinkrebs gehören diese Arten zu den Krebsen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen
Weicht die Schonzeit für Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 7 anderen Länder, die Steinkrebs eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Nordrhein-Westfalen.
Brauche ich für Steinkrebs eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Steinkrebs verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Darf ich Steinkrebs in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Steinkrebs nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wie misst man Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen richtig?
Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wann ist Steinkrebs in Nordrhein-Westfalen geschont?
Steinkrebs ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.