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Wann darf ich Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen sammeln?

Abgeplattete Teichmuschel dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Abgeplattete Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Was gilt für Abgeplattete Teichmuschel in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?

Das ganze Jahr geschont ist Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Abgeplattete Teichmuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran erkennen Sie Abgeplattete Teichmuschel sicher?

Abgeplattete Teichmuschel wird gelegentlich mit Gemeine Teichmuschel verwechselt. Die Abgeplattete Teichmuschel hat eine auffällig flache Schale, die kaum halb so dick wie hoch ist. Ihre Oberfläche trägt kleine, oft undeutliche Höcker, die Gemeine Teichmuschel dagegen bogenförmige Falten. Weil beide Arten in der Form stark schwanken, sieht man das oft nur mit einer Lupe sicher. Beide Teichmuscheln sind in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Abgeplattete Teichmuschel ist in Deutschland aber vom Aussterben bedroht und nur noch von wenigen Stellen bekannt. Wer sie für die häufige Gemeine Teichmuschel hält, übersieht einen der seltensten Muschelfunde.

Weitere Muscheln in Nordrhein-Westfalen

Wie Abgeplattete Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gibt es für Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Abgeplattete Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Warum liegt die Schonzeit von Abgeplattete Teichmuschel in genau diesen Monaten?

Abgeplattete Teichmuschel ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Wann wurden die Regeln für Abgeplattete Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Juli 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Abgeplattete Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Abgeplattete Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.