Wann darf ich Seeforelle in Nordrhein-Westfalen angeln?
Seeforelle dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 16. März bis zum 19. Oktober angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 50 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 20. Oktober und dauert bis zum 15. März.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Seeforelle dauert sie vom 20. Oktober bis zum 15. März. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Seeforelle angeln.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Welches Mindestmaß gilt für Seeforelle in Nordrhein-Westfalen?
Das Mindestmaß für Seeforelle beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Wie weicht Nordrhein-Westfalen bei Seeforelle von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Seeforelle reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 60 Zentimetern in Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 243 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Mai, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 147 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Seeforelle in Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 20. Oktober bis 15. März | 50 cm |
| Hessen | 1. Oktober bis 31. März | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 60 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 15. März | 60 cm |
| Berlin | 1. Oktober bis 31. Mai | 60 cm |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 60 cm |
Welches Bußgeld droht in Nordrhein-Westfalen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Seeforelle in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran erkennen Sie Seeforelle sicher?
Seeforelle wird gelegentlich mit Bachforelle verwechselt. Die Seeforelle hat statt roter Tupfen größere, dunkle bis schwarze Flecken, die bis zum Bauch hinunter reichen. Die Bachforelle trägt rote Tupfen mit hellem, oft bläulichem Rand. Die Seeforelle hat außerdem kleinere Schuppen und kräftigere Zähne. Wo die Seeforelle ein Mindestmaß hat, liegt es deutlich höher als bei der Bachforelle. Eine junge Seeforelle kann deshalb als Bachforelle groß genug wirken und als Seeforelle noch zu klein sein. Setzen Sie einen Jungfisch, den Sie nicht sicher bestimmen können, sofort schonend zurück.
Weitere Forellen und Lachse in Nordrhein-Westfalen
Wie Seeforelle gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Seeforelle in Nordrhein-Westfalen
Darf ich Seeforelle in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Seeforelle nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wann ist Seeforelle in Nordrhein-Westfalen geschont?
Seeforelle ist in Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober bis zum 15. März geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Wie misst man Seeforelle in Nordrhein-Westfalen richtig?
In Nordrhein-Westfalen messen Sie Seeforelle von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gelten die Regeln für Seeforelle auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Brauche ich für Seeforelle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Seeforelle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.