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Wann darf ich Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen sammeln?

Gemeine Teichmuschel dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Gemeine Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Nordrhein-Westfalen. Daneben gelten eigene Regeln. Für die übrigen Fälle ist Gemeine Teichmuschel das ganze Jahr geschont.

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Gemeine Teichmuschel in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Nordrhein-Westfalen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran erkennen Sie Gemeine Teichmuschel sicher?

Gemeine Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Gemeine Teichmuschel bleibt mit etwa 8 bis 10 Zentimetern klein und glänzt innen nur matt. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Gemeine Teichmuschel ist in vielen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art und begeht einen Verstoß.

Weitere Muscheln in Nordrhein-Westfalen

Wie Gemeine Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen

Warum liegt die Schonzeit von Gemeine Teichmuschel in genau diesen Monaten?

Gemeine Teichmuschel ist in Nordrhein-Westfalen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Welches Mindestmaß gilt für Gemeine Teichmuschel in Nordrhein-Westfalen?

Für Gemeine Teichmuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Darf ich Gemeine Teichmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Gemeine Teichmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Gelten die Regeln für Gemeine Teichmuschel auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Nordrhein-Westfalen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.