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Wann darf ich Malermuschel in Bayern sammeln?

Malermuschel dürfen Sie in Bayern an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
7.500 Euro

Malermuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Malermuschel in Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Malermuschel in 10 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Bayern bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Malermuschel in Bayern kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Woran Sie Malermuschel erkennen

Eine Art, mit der Malermuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weitere Muscheln in Bayern

Wie Malermuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Malermuschel in Bayern

Wer kontrolliert die Schonzeit von Malermuschel in Bayern?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Brauche ich für Malermuschel eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Malermuschel verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Malermuschel in genau diesen Monaten?

Malermuschel ist in Bayern das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Wann ist Malermuschel in Bayern geschont?

Malermuschel ist in Bayern das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Welches Mindestmaß gilt für Malermuschel in Bayern?

Für Malermuschel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.