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Wann darf ich Große Teichmuschel in Bayern sammeln?

Große Teichmuschel dürfen Sie in Bayern an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
7.500 Euro

Große Teichmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Große Teichmuschel in Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Große Teichmuschel in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Bayern bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Große Teichmuschel in Bayern kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Arten wird Große Teichmuschel häufig verwechselt?

Große Teichmuschel wird gelegentlich mit Chinesische Teichmuschel verwechselt. Die Große Teichmuschel wird bis etwa 20 Zentimeter groß, glänzt innen stark perlmuttartig und lebt nur in stehenden Gewässern. Die Chinesische Teichmuschel wird über 25 Zentimeter groß, ihre Schale ist oft rötlich-braun, und der Buckel am oberen Schalenrand sitzt weiter in der Mitte. Die Große Teichmuschel ist in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Die Chinesische Teichmuschel stammt aus Asien und macht heimischen Muscheln wie der Großen Teichmuschel den Lebensraum streitig. Für sie gibt es keine Schonzeit. Wer die heimische Muschel für die fremde hält und mitnimmt, schadet einer geschützten Art.

Weitere Muscheln in Bayern

Wie Große Teichmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Große Teichmuschel in Bayern

Wie misst man Große Teichmuschel in Bayern richtig?

Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Teichmuschel in Bayern?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Warum liegt die Schonzeit von Große Teichmuschel in genau diesen Monaten?

Große Teichmuschel ist in Bayern das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gibt es für Große Teichmuschel in Bayern ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Große Teichmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Gelten für Große Teichmuschel an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Große Teichmuschel unterscheidet Bayern nicht zwischen Küste und Binnenland.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Bayern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.