Wann darf ich Elritze in Bayern angeln?
Elritze dürfen Sie in Bayern vom 1. Juli bis zum 30. April angeln und mitnehmen. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Mai und dauert bis zum 30. Juni.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Elritze dauert sie vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Ob Sie Elritze in Bayern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Ab welcher Länge darf Elritze in Bayern mit?
Für Elritze ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Wie weicht Bayern bei Elritze von den anderen Ländern ab?
Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 91 Tagen vom 1. April bis 30. Juni, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Elritze in Hessen, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. April bis 30. Juni | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Elritze in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Elritze in Bayern kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran erkennen Sie Elritze sicher?
Elritze wird gelegentlich mit Moderlieschen verwechselt. Die Elritze hat sehr kleine Schuppen und ein Maul vorn am Kopf. Das Moderlieschen hat viel größere Schuppen und ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Beide Arten sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Wo sich die Regeln unterscheiden, ist meist die Elritze strenger geschützt. Wer dort eine Elritze für ein Moderlieschen hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Bayern
Wie Elritze gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Elritze in Bayern
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Elritze in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Weicht die Schonzeit für Elritze in Bayern von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Elritze weichen 12 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Bayern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Elritze in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Welches Mindestmaß gilt für Elritze in Bayern?
Für Elritze ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Darf ich Elritze in Bayern heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Elritze in Bayern mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Mai, in 198 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Bayern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.