Wann darf ich Seesaibling in Bayern angeln?
Seesaibling dürfen Sie in Bayern vom 1. Januar bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 31. Dezember.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Seesaibling dauert sie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Wer gegen die Regeln für Seesaibling in Bayern verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Ab welcher Länge darf Seesaibling in Bayern mit?
Das Mindestmaß für Seesaibling beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Seesaibling in allen Ländern
Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg bis 30 Zentimetern in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Bayern mit 92 Tagen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 28. Februar | 25 cm |
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 28 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 20. Oktober bis 15. März | 30 cm |
Welches Bußgeld droht in Bayern bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Seesaibling in Bayern kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Seesaibling sicher?
Seesaibling wird gelegentlich mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand. Seesaibling und Bachsaibling werden oft gemeinsam in Bergseen und Stauseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wer dort einen geschützten Saibling für die andere Art hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Forellen und Lachse in Bayern
Wie Seesaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Seesaibling in Bayern
Mit welchen Fischen wird Seesaibling häufig verwechselt?
Seesaibling wird am häufigsten mit Bachsaibling verwechselt. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster auf dem Rücken, und seine Flossen sind ungefleckt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse und gefleckte Brust- und Bauchflossen mit weißem Vorderrand.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Seesaibling in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann ist Seesaibling in Bayern geschont?
Seesaibling ist in Bayern vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Warum liegt die Schonzeit von Seesaibling in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Wie misst man Seesaibling in Bayern richtig?
In Bayern messen Sie Seesaibling von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.