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Wann darf ich Aal in Bayern angeln?

Aal dürfen Sie in Bayern vom 1. Januar bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 50 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 31. Dezember.

Schonzeit
1. Oktober bis 31. Dezember
Mindestmaß
50 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
7.500 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Aal dauert sie vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember. Beim Aal schützt sie die Wanderung, denn ab dem Herbst ziehen ausgewachsene Aale flussabwärts ins Meer, um in der Sargassosee zu laichen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Ob Sie Aal in Bayern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Wie groß muss Aal in Bayern mindestens sein?

Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.

Messregel beim Aal: von der Schnauzenspitze bis zum Ende des Flossensaums an der SchwanzspitzeSchnauzenspitzeSchwanzspitze

Was gilt für Aal in den Nachbarländern von Bayern?

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember50 cm
Baden-Württemberg15. September bis 1. März50 cm
Hessen15. September bis 1. März50 cm
Sachsenkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm
Berlinkeine50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hamburgkeine45 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Nordrhein-Westfalenkeine50 cm
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Saarlandkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aal in Bayern kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Bayern

Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aal in Bayern

Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?

Aal wird am häufigsten mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Aal in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wann ist Aal in Bayern geschont?

Aal ist in Bayern vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Weicht die Schonzeit für Aal in Bayern von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Aal weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Bayern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Bayern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.