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Wann darf ich Bachsaibling in Bayern angeln?

Bachsaibling dürfen Sie in Bayern das ganze Jahr angeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
keines
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
7.500 Euro

Für Bachsaibling legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.

Bayern legt die Regeln für Bachsaibling selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Ab welcher Länge darf Bachsaibling in Bayern mit?

Für Bachsaibling ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Was gilt für Bachsaibling in den Nachbarländern von Bayern?

Das Mindestmaß für Bachsaibling beträgt in allen 2 Ländern mit Mindestmaß 25 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Baden-Württemberg mit 151 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Bachsaibling in 4 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayernkeinekeines
Baden-Württemberg1. Oktober bis 28. Februarkeines
Sachsen1. Oktober bis 30. April25 cm
Berlin1. Oktober bis 30. April25 cm

Was kostet ein Verstoß bei Bachsaibling in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Bachsaibling in Bayern kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Bachsaibling von ähnlichen Fischen?

Bachsaibling wird gelegentlich mit Seesaibling verwechselt. Der Bachsaibling hat ein deutliches Marmormuster auf Rücken und Rückenflosse. Seine Brust- und Bauchflossen sind gefleckt und haben einen weißen Vorderrand. Beim Seesaibling fehlt das Marmormuster, und seine Flossen sind ungefleckt. Beide Saiblinge werden oft in dieselben Stauseen und Bergseen eingesetzt. Eine Schonzeit oder ein Mindestmaß gilt nur in wenigen Ländern, und oft nur für eine der beiden Arten. Wo nur eine Art geschützt ist, führt die Verwechslung leicht zu einem Verstoß.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Forellen und Lachse in Bayern

Wie Bachsaibling gehören diese Arten zu den Forellen und Lachsen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Bachsaibling in Bayern

Welches Mindestmaß gilt für Bachsaibling in Bayern?

Für Bachsaibling ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Darf ich Bachsaibling in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Bachsaibling nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Weicht die Schonzeit für Bachsaibling in Bayern von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Bachsaibling weichen 3 der 3 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Bayern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Bachsaibling in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gibt es für Bachsaibling in Bayern ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Bachsaibling legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.