Wann darf ich Döbel in Bayern angeln?
Döbel dürfen Sie in Bayern das ganze Jahr angeln und mitnehmen, die Verordnung des Landes legt weder eine Schonzeit noch ein Mindestmaß fest. Ihre Angelkarte kann trotzdem eigene Regeln enthalten.
Für Döbel legt die Verordnung weder eine Schonzeit noch eine Mindestlänge fest.
Wer in Bayern gezielt auf Döbel angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Döbel in Bayern mit?
Für Döbel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Schonzeit und Mindestmaß für Döbel in allen Ländern
Das Mindestmaß für Döbel reicht von 20 Zentimetern in Thüringen bis 30 Zentimetern in Berlin und Bremen. Keine Schonzeit gilt in Bayern, Thüringen, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | keine | keines |
| Thüringen | keine | 20 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Bremen | keine | 30 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Döbel in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Döbel in Bayern kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Wie unterscheidet sich Döbel von ähnlichen Fischen?
Döbel wird gelegentlich mit Aland verwechselt. Der Döbel hat eine Afterflosse, also die Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz, deren Rand nach außen gewölbt ist. Beim Aland ist dieser Rand nach innen gebogen. Der Döbel hat außerdem größere, dunkel umrandete Schuppen, einen breiteren Kopf und ein größeres Maul. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Der Aland hat dagegen in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Wer einen Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, riskiert deshalb einen Verstoß.
Döbel wird gelegentlich mit Hasel verwechselt. Döbel und Hasel unterscheiden Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Beim Döbel ist ihr Rand nach außen gewölbt, beim Hasel nach innen gebogen. Der Hasel hat außerdem ein kleines Maul, das leicht unter der Schnauze sitzt. Der Döbel hat ein großes, breites Maul vorn am Kopf. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Für den Hasel gelten in vielen Ländern eine Schonzeit oder ein Mindestmaß, in wenigen ist er das ganze Jahr geschont. Wer einen geschonten oder zu kleinen Hasel für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Bayern
Wie Döbel gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Döbel in Bayern
Darf ich Döbel in Bayern heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Döbel in Bayern mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Gilt für Döbel in Bayern ein Höchstmaß?
Nein, für Döbel gilt in Bayern kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Döbel in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Welches Mindestmaß gilt für Döbel in Bayern?
Für Döbel ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Döbel in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.