Wann darf ich Aland in Bayern angeln?
Aland dürfen Sie in Bayern vom 1. Mai bis zum 28. Februar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. März und dauert bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Aland dauert sie vom 1. März bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Wer in Bayern gezielt auf Aland angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Ab welcher Länge darf Aland in Bayern mit?
Das Mindestmaß für Aland beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Aland in allen Ländern
Das Mindestmaß für Aland reicht von 20 Zentimetern in Sachsen bis 30 Zentimetern in Bayern, Berlin und Brandenburg. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Aland in Thüringen und Rheinland-Pfalz. Keine Schonzeit gilt in Sachsen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 31. Mai | 25 cm |
| Sachsen | keine | 20 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Aland in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aland in Bayern kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Aland häufig verwechselt?
Aland wird gelegentlich mit Döbel verwechselt. Den Aland erkennen Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Ihr Rand ist beim Aland nach innen gebogen, beim Döbel nach außen gewölbt. Außerdem hat der Aland kleinere Schuppen. Die großen Schuppen des Döbels sind dunkel umrandet und wirken wie ein Netz. Für den Aland gilt in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Wer einen zu kleinen oder geschonten Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Bayern
Wie Aland gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aland in Bayern
Wer kontrolliert die Schonzeit von Aland in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wie misst man Aland in Bayern richtig?
In Bayern messen Sie Aland von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Brauche ich für Aland eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Aland verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Warum liegt die Schonzeit von Aland in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Wann ist Aland in Bayern geschont?
Aland ist in Bayern vom 1. März bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.