Wann darf ich Nase in Bayern angeln?
Nase dürfen Sie in Bayern vom 1. Mai bis zum 28. Februar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 30 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. März und dauert bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Nase dauert sie vom 1. März bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Wer gegen die Regeln für Nase in Bayern verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Wie groß muss Nase in Bayern mindestens sein?
Das Mindestmaß für Nase beträgt 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Nase in allen Ländern
Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Hessen mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Baden-Württemberg | 15. März bis 31. Mai | 35 cm |
| Hessen | 15. März bis 30. April | 25 cm |
| Sachsen | das ganze Jahr | 40 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 30. April | 30 cm |
| Saarland | 15. März bis 15. Juni | 35 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
Was kostet ein Verstoß bei Nase in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Nase in Bayern kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran erkennen Sie Nase sicher?
Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.
Weitere Friedfische in Bayern
Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Nase in Bayern
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Nase in Bayern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten die Regeln für Nase auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Warum liegt die Schonzeit von Nase in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Gibt es für Nase in Bayern ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Nase legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Nase in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Bayern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.