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Wann darf ich Flussneunauge in Bayern angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Bayern an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
7.500 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Ob Sie Flussneunauge in Bayern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Was gilt für Flussneunauge in den Nachbarländern von Bayern?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Bayern, Hessen, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Flussneunauge in Bayern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Bayern kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Bayern

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Bayern

Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussneunauge in Bayern?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Wann ist Flussneunauge in Bayern geschont?

Flussneunauge ist in Bayern das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Wie misst man Flussneunauge in Bayern richtig?

In Bayern messen Sie Flussneunauge von der Schnauzenspitze bis zum Körperende mit zusammengelegter Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Welches Mindestmaß gilt für Flussneunauge in Bayern?

Für Flussneunauge ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gelten für Flussneunauge an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Flussneunauge unterscheidet Bayern nicht zwischen Küste und Binnenland.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.