Wann darf ich Große Flussmuschel in Bayern sammeln?
Große Flussmuschel dürfen Sie in Bayern an keinem Tag sammeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Muscheln, die Sie finden, lassen Sie an Ort und Stelle im Wasser.
Große Flussmuschel ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß für Große Flussmuschel in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Große Flussmuschel in Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Bayern bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 7.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Große Flussmuschel in Bayern kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Große Flussmuschel erkennen
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Muscheln in Bayern
Wie Große Flussmuschel gehören diese Arten zu den Muscheln. Auch für sie gelten in Bayern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Große Flussmuschel in Bayern
Gibt es für Große Flussmuschel in Bayern ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Große Flussmuschel legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Darf ich Große Flussmuschel in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Große Flussmuschel nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Große Flussmuschel auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Mit welchen Arten wird Große Flussmuschel häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Große Flussmuschel häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Große Flussmuschel in Bayern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Bayern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.