angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Aal in Sachsen angeln?

Aal dürfen Sie in Sachsen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 50 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
50 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Ob Sie Aal in Sachsen mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Welches Mindestmaß gilt für Aal in Sachsen?

Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.

Messregel beim Aal: von der Schnauzenspitze bis zum Ende des Flossensaums an der SchwanzspitzeSchnauzenspitzeSchwanzspitze

Was gilt für Aal in den Nachbarländern von Sachsen?

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsenkeine50 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm
Baden-Württemberg15. September bis 1. März50 cm
Berlinkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hamburgkeine45 cm
Hessen15. September bis 1. März50 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Nordrhein-Westfalenkeine50 cm
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Saarlandkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm

Welches Bußgeld droht in Sachsen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aal in Sachsen kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Wie unterscheidet sich Aal von ähnlichen Fischen?

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Sachsen

Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aal in Sachsen

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Aal in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Aal auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Aal eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Aal verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?

Für Aal gilt in Sachsen keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gilt für Aal in Sachsen ein Höchstmaß?

Nein, für Aal gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.